B1 Flurförderzeuge (Gabelstapler)

Seminar B1.1
Fahrausweis für Flurförderzeugbediener (ohne Vorkenntnisse)

Wer Flurförderzeuge bedienen möchte, muss die „DGUV Grundsatz 308-001 -Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sowie die DGUV Vorschrift 68 befolgen. Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch – neben den verantwortlichen Vorgesetzten – das Haftungsrisiko. Unsere DGUV-konforme Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen.

Seminarziel
• Sie erfüllen die Schulungsanforderungen der Berufsgenossenschaft
• Sie minimieren das Risiko der persönlichen Haftung für sich und Ihre Führungskräfte
• Sie vermeiden teure Sachschäden oder Personenschäden und daraus folgende Regressforderungen der Berufsgenossenschaften
Zielgruppe
Alle Personen, die Flurförderzeuge bedienen sollen und über keine Vorkenntnisse verfügen.
Inhalte
• Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
• Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
• Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
• Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen/Staplern und Anbaugeräten
• Standsicherheit
• Umgang mit Last
• Betrieb in der Praxis
• Sondereinsätze
• Verkehrsregeln und Verkehrswege
• Praktische Fahrübungen
• Prüfung in Theorie und Praxis
 
Abschluss & Zertifikate

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Flurförderzeugen. Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist das nachgewiesene theoretische und praktische Wissen durch Wiederholungsunterweisungen (jährlich) auf aktuellem Stand zu halten.

Wichtige Hinweise

Bitte bringen Sie zur Schulung unbedingt ein aktuelles Passbild zur Ausstellung des Fahrerausweises mit. Für die Praxisausbildung sind Sicherheitsschuhe erforderlich.

Termine offenes Seminar

Termine folgen