B6 Teleskopmaschinen
Seminar B6.1
Fahrausweis für Teleskopmaschinen Stufe 1
Seit April 2016 müssen Bediener von geländegängigen Teleskopladern, Teleskopmaschinen bzw. -staplern geschult sein und einen Fahrerausweis nachweisen. Mit dieser Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ nach der Grundstufe 1 erfüllt.

- Sie erhalten im Rahmen der Grundschulung (Stufe 1) eine allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
- Sie kennen die Sicherheitsvorschriften und die Besonderheiten eines Teleskopstaplers und wissen diese fachgerecht anzuwenden
- Sie erhalten einen Fahrerausweis für Teleskopstapler der Stufe 1
Diese Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener von Teleskopmaschinen, die noch keine Vorkenntnisse besitzen.
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- DGUV Grundsatz 308-009
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Schwerpunkt und Traglastdiagramm
- Standsicherheit
- Umgang mit Lasten
- Gefahren im Umgang
- Sichere Bedienung von Teleskopstaplern
- Einsatz mit allen Anbaugeräten
- Theoretische Prüfung
Praktische Ausbildung
- Einweisung und Gewöhnung am Teleskopstapler
- Stapel- und Teleskopübungen
- Praktische Fahrübungen
- Praktische Abschlussprüfung
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von geländegängigen Teleskopladern. Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist das nachgewiesene theoretische und praktische Wissen durch Wiederholungsunterweisungen (jährlich) auf aktuellem Stand zu halten.
- Die Schulung entspricht dem DGUV Grundsatz 308-009 Stufe 1 für Teleskopstapler mit Oberwagen, für künftige Bediener ohne Vorkenntnisse
- Bitte bringen Sie ein Passbild, Sicherheitsschuhe und ggfs. wetterfeste Kleidung mit
Termine folgen
- Dauer: 2 Tage