B4 Brücken- & Portalkranführer
Seminar B4.2
Fortbildung / Auffrischung Brücken- und Portalkranführer
Führer von Brücken- und Portalkranen müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.
Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend BGVD6 (Krane) nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.
Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4.1 und BetrSichV § 12.
- Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen zur Auffrischung und zum Erhalt des Befähigungsnachweises gemäß VDI 2194 für führerhaus- und flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane
- Die Routine wird unterbrochen und Sie gewinnen wieder praktische Sicherheit im Arbeitsalltag
- Sie gewinnen Fachwissen, um die betrieblichen Unfallzahlen und Unfallkosten erheblich senken zu können
Nach erfolgter Fortbildung erhalten die Teilnehmenden in ihrem Fahrausweis einen Eintrag als Fortbildungsachweis.
Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist das nachgewiesene theoretische und praktische Wissen durch Wiederholungsunterweisungen (jährlich) auf aktuellem Stand zu halten.
- Für die Praxisausbildung sind Sicherheitsschuhe erforderlich
Termine folgen
- Dauer: 1 Tag